OFFSHORE-GESELLSCHAFTEN

Außer Gesellschaften in Europa verfügen wir auch über sog. Offshore-Gesellschaften. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass die Firma im jeweiligen Land zwar registriert ist, aber wenn sie auf seinem Gebiet nicht unternehmerisch tätig ist, muss sie keine Buchhaltung führen und keine Steuern abführen. Es genügt die (gewöhnlich sehr geringe) jährliche Erhaltungsgebühr zu zahlen. Staaten, die solches Regime zulassen, werden manchmal (auch wenn ziemlich ungenau) als Steuerparadiese bezeichnet. Ihre Vorteile liegen an der Hand, es ist die im Grunde nicht bestehende Pflicht die Buchhaltung zu führen und die Steuern zu zahlen. Es gibt jedoch auch viele Nachteile und Einschränkungen, und zwar insbesondere die Unmöglichkeit eine systematische unternehmerische Tätigkeit auf dem EU-Gebiet auszuüben. Die gegenüber den EU-Subjekten in Rechnung gestellten Beträge werden mit einer Abschlagsteuer belegt, da sie als zweckgebundene Kostenoptimierung angesehen werden. Es müssen auch Obstruktionen bei der Eröffnung eines Kontos in der Bank erwähnt werden (wenn Sie keine ausgezeichneten Beziehungen mit der Bank haben, wird der Antrag meistens zurückgewiesen). Es gibt zwar verschiedene ausländische „Quasi-Banken“, die Höhe ihrer Gebühren ist jedoch unzumutbar. Nicht zuletzt hat die Tschechische Republik keinen Vertrag über die Vermeidung der Doppelbesteuerung mit den Offshore-Ländern abgeschlossen.

Zusammengefasst gesagt: eine Offshore-Gesellschaft ist unter gewissen Bedingungen als die Spitze der Firmenpyramide vorteilhaft, sondern bestimmt nicht für übliche alltägliche Geschäftspraxis auf dem EU-Gebiet.

Es ist im Allgemeinen relativ schwierig die vielen einzelnen Offshore-Rechtsordnungen zu vergleichen, es muss immer von dem konkreten Fall und den Kundenbedürfnissen ausgegangen werden. Sie unterscheiden sich aufgrund des Mangels an Informationen fast nicht voneinander. Gewöhnlich empfehlen wir die Seychellen aufgrund der niedrigsten Gebühren, der rechtlichen Stabilität und dem breiten Netzwerk von Verträgen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Andere interessante Länder sind die Marshallinseln dank den Inhaberaktien oder Gibraltar durch ihre Lage im Süden Europas.

Bei Ihrem Interesse besprechen wir gerne Ihre Situation mit Ihnen und finden die bestmögliche und rationelle Lösung für Sie.


SEYCHELLEN

  • Niedrigste Kosten und Gebühren.
  • Die Offshore-Gesellschaft aus den Seychellen führen keine Buchhaltung und zahlen keine Steuern.
  • Die Seychellen stehen auf keiner internationalen schwarzen Liste.
  • Die Tschechische Republik hat kein Rechtshilfeabkommen mit den Seychellen abgeschlossen.
  • Wir gründen eine Offshore-Gesellschaft innerhalb von 2 Wochen samt Erhalt der Dokumente.

MARSHALLINSELN

  • Anonyme Inhaberaktien. Nicht zurückverfolgbar, nicht feststellbar.
  • Die Offshore-Gesellschaft aus den Marshallinseln führen keine Buchhaltung und zahlen keine Steuern.
  • Die Marshallinseln stehen auf keiner negativen Liste.

GIBRALTAR

  • Geographische Nähe und Lage im Süden Europas.
  • Ein Bestandteil der europäischen Integrationsstrukturen.
  • Nichtresidente Firmen in Gibraltar sind automatisch von der Steuer befreit, sie zahlen nur eine Pauschale in der Höhe von 200 GBP/Jahr.
  • Die Pflicht zur jährlichen Gesellschafterversammlung ist nur ein formeller Akt.
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